Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für private Feiern, Jubiläen etc.
Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für private Feiern, Jubiläen etc.
Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses Lenglern (DGH)
Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Lenglern können für private Feiern, Jubiläen und ähnliche Anlässe gemietet werden.
Eine Vermietung für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen.
Hinweis: An Heiligabend, Weihnachten, Silvester, Gründonnerstag und Karfreitag werden keine Vermietungen angeboten.
Mietanfragen
Mietanfragen bitte ausschließlich per E-Mail mit Vor- und Nachname, vollständiger Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an:
Dies dient der Dokumentation und Transparenz innerhalb des Vereins und stellt sicher, dass die Anfrage zuverlässig bearbeitet wird und nicht verloren geht.
Mietpreise
Bis 31.12.2025
- Unterer Saal inkl. Küche: 85,- €
Ab 01.01.2026
Ab 2026 gelten gestaffelte Preise für Mitglieder des Fördervereins und Nicht-Mitglieder:
Nutzung | Mitglieder Förderverein | Nicht-Mitglieder |
---|---|---|
Unterer Saal | 80,- € | 120,- € |
Unterer Saal inkl. Küche | 100,- € | 150,- € |
Hier ganz einfach Mitglied im Förderverein DGH Lenglern werden...
Miete/Kaution
Zusätzlich zum vorab zu bezahlenden Mietpreis ist bei Übergabe des Schlüssels/der Räumlichkeiten eine Kaution in gleicher Höhe des Mietpreises zu hinterlegen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten vollständig zurückerstattet.
Reinigung
Eine Endreinigung durch den Förderverein wird derzeit nicht angeboten.
Die Räumlichkeiten inklusive Toiletten sind daher in sauberem Zustand zurückzugeben.
Lärmschutz und Rücksichtnahme
Die Einhaltung der Nutzungsordnung sowie insbesondere die Beachtung von
§ 5 Lärmverhütung der Verordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Flecken Bovenden ist verpflichtend.
Wichtige Punkte aus § 5 (Lärmverhütung):
- Ruhezeiten:
- Sonn- und Feiertage: ganztägig
- Werktags:
- 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
- 19:00 – 22:00 Uhr (Abendruhe)
- 22:00 – 07:00 Uhr (Nachtruhe)
- Während der Nachtruhe müssen in Versammlungs- und Privaträumen Fenster und Türen geschlossen sein, wenn Musik, Gesang oder Tonwiedergabegeräte betrieben werden.
- Musik und laute Feiern im Freien oder bei geöffneten Fenstern sind untersagt, sobald Nachbarn dadurch belästigt werden können.
- Richtwerte für die Lautstärke (gemessen am nächsten Wohnhaus):
- 55 dB während Mittags- und Abendruhe
- 40 dB während der Nachtruhe
Die Beachtung dieser Regeln dient der nachhaltigen Akzeptanz der Vermietungen bei den umliegenden Anwohnern.
Weitere Informationen
Details wie Nutzungsordnung, Inventar und weitere Regelungen werden nach und nach auf dieser Website veröffentlicht.
